Auditor

Was ist ein Datenschutz-Auditor?

Ein Datenschutz-Auditor ist ein Experte, der prüft, ob ein Unternehmen oder eine Organisation die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhält. Dies umfasst eine Vielzahl von Aufgaben, von der Überprüfung der Datenschutzpolitik und -verfahren des Unternehmens bis hin zur Kontrolle, ob alle Mitarbeiter ausreichend geschult sind und die Datenschutzbestimmungen verstehen.

Ein Datenschutz-Auditor könnte zum Beispiel überprüfen, ob:

  • Das Unternehmen eine klare und verständliche Datenschutzrichtlinie hat.
  • Die Mitarbeiter des Unternehmens angemessen über Datenschutzbestimmungen informiert und geschult sind.
  • Die Datenerhebung, -speicherung und -verarbeitung des Unternehmens den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • Es geeignete Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Daten gibt.
  • Das Unternehmen im Falle eines Datenverstoßes geeignete Maßnahmen ergreift.
 

Der Datenschutzbeauftragte hingegen ist eine Person innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation, die dafür verantwortlich ist, dass die Organisation die Datenschutzgesetze einhält. Der Datenschutzbeauftragte ist die interne Datenschutzinstanz des Unternehmens und ist in der Regel für Folgendes verantwortlich:

  • Beratung des Unternehmens in Bezug auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze.
  • Überwachung der Einhaltung der Datenschutzgesetze durch das Unternehmen.
  • Sensibilisierung und Schulung des Personals in Bezug auf Datenschutzfragen.
  • Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden.
 

Im Grunde genommen überwacht der Datenschutzbeauftragte die Einhaltung der Datenschutzgesetze im Unternehmen auf einer kontinuierlichen Basis, während der Datenschutz-Auditor eine unabhängige Überprüfung der Datenschutzpraktiken des Unternehmens durchführt, in der Regel auf einer jährlichen oder halbjährlichen Basis. Diese Audits können helfen, potenzielle Schwachstellen zu identifizieren und sicherzustellen, dass das Unternehmen auf dem neuesten Stand der Datenschutzgesetze bleibt.

Wann beauftrage ich einen externen Datenschutz-Auditor?

Auch wenn Sie bereits einen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen haben, gibt es verschiedene Anlässe, bei denen die Beauftragung eines externen Datenschutz-Auditors sinnvoll sein kann:

  1. Unabhängige Bewertung: Ein externer Auditor kann eine objektive und unabhängige Bewertung der Datenschutzpraktiken Ihres Unternehmens liefern. Diese Perspektive kann hilfreich sein, um mögliche Schwachstellen oder Verbesserungsbereiche zu identifizieren, die intern übersehen wurden.

  2. Veränderungen im Unternehmen: Bei größeren Veränderungen in Ihrem Unternehmen, wie z. B. einer Umstrukturierung, der Einführung neuer Technologien oder einer Änderung der Geschäftspraktiken, kann ein externer Auditor dabei helfen, sicherzustellen, dass Ihre Datenschutzpraktiken mit diesen Änderungen Schritt halten.

  3. Compliance-Anforderungen: In bestimmten Branchen oder für bestimmte Arten von Daten kann es gesetzliche oder regulatorische Anforderungen geben, regelmäßige Datenschutz-Audits durch unabhängige Dritte durchzuführen.

  4. Vor Vertragsabschlüssen oder Fusionen: Bevor Sie einen wichtigen Vertrag mit einem anderen Unternehmen abschließen oder wenn Sie eine Fusion oder Übernahme planen, könnte ein Datenschutz-Audit hilfreich sein, um sicherzustellen, dass alle Parteien die Datenschutzgesetze einhalten.

  5. Nach einem Datenschutzvorfall: Wenn Ihr Unternehmen einen Datenverstoß erlitten hat, kann ein externer Auditor dabei helfen, die Ursache des Vorfalls zu ermitteln und Empfehlungen zur Verhinderung zukünftiger Vorfälle zu geben.

Insgesamt kann ein externer Datenschutz-Auditor zusätzliche Sicherheit und Glaubwürdigkeit bieten, indem er bestätigt, dass Ihr Unternehmen die Datenschutzgesetze einhält und bestrebt ist, die Datenschutzpraktiken ständig zu verbessern.

Was kostet ein externes Datenschutz-Audit?

Die Kosten eines Datenschutzaudits richten sich in der Regel nach dem vereinbarten Umfang. Neben der Auditierung eines ganz bestimmten Sachverhalts können auch ganze Unternehmensbereiche oder Unternehmenspraktiken auditiert werden. Im Grunde steht es dem Auftraggeber frei, die Fragestellungen des Audits entsprechend seines Erkenntnisinteresses zu formulieren.

Der Aufwand eines Audits wird dann im Rahmen der erforderlichen Vorgespräche genauer ermittelt. Meine Kunden erhalten nach dem ersten kostenfreien Vorgespräch eine detaillierte Übersicht der prognostizierten Kosten für die Vorbereitung, Durchführung, Auswertung des Audits und Präsentation der Auditergebnisse.

Die Kosten für einen Auditor belaufen sich auf 1.440€ zzgl. der gesetzlichen MwSt. pro Tag zzgl. etwaiger Reisespesen. Die Gesamtkosten multiplizieren sich dann mit der Anzahl der Audittage und der dafür notwendigen Auditoren. 

Bei kleinen und mittleren Unternehmen beläuft sich der Umfang eines durchschnittlichen Datenschutzaudits auf ca. 3-5 Tage, kann bei komplexen oder umfangreichen Datenverarbeitungen aber auch deutlich darüber hinausgehen. 

Ob sich für Ihre Fragestellung ein Datenschutzaudit lohnt und welcher Aufwand dafür anzusetzen ist, können wir gerne in einem kostenfreien und unverbindlichen Gespräch klären.