Datenschutzverstöße
Datenschutzverstöße sind immer ärgerlich. Datenschutzverstöße, die ein Risiko für die Rechte und Freiheiten für Betroffene darstellen können, müssen nach Art. 33 DSGVO innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden.
Zu den Datenschutzverstößen können gehören:
Auch wenn Datenschutzverstöße wie eine Bagatelle wirken können, entbindet dies im Zweifelsfall nicht von der Meldepflicht, wenn ein Risiko für die Betroffenen nicht ausgeschlossen werden kann. Mit dem nachfolgenden Formular können Sie uns einen Datenschutzverstoß melden. Die Angaben entsprechen dem üblichen Umfang einer Meldung. Bitte füllen Sie den Fragebogen gewissenhaft aus, damit eine mögliche Meldung an die Aufsichtsbehörde zügig geprüft und ggf. veranlasst werden kann.
- Verlust eines Mobiltelefons, Datenträgers, Laptops oder eines anderen Geräts mit gespeicherten personenbezogenen Daten.
- Unbefugte Veröffentlichung oder Offenbarung von personenbezogenen Daten – unabhängig davon, ob dies willentlich oder versehentlich passiert ist, z.B.:
- Fehlgeleitete Faxe und E-Mails
- E-Mails mit fehlerhaftem Verteiler
- Unverschlüsselte E-Mails mit vertraulichem Inhalt
- Verlorene oder an öffentlich zugänglichen Orten liegengelassene Akten
- Vertauschte Briefe
- Versehentlich geöffnete, persönliche Briefe
- Fehlkonfigurierte Webapplikationen, die Daten im Internet preisgeben
- Unzutreffende Benutzerberechtigungen mit Zugriff auf personenbezogene Daten
- Zugriff Dritter auf Datenbanken
- Angriffe auf die IT mit Diebstahl von personenbezogenen Daten
- Identitätsdiebstahl
- Kompromittieren von Benutzerkennungen und Kennwörtern
- Virenbefall, Trojaner und andere Schädlinge
Auch wenn Datenschutzverstöße wie eine Bagatelle wirken können, entbindet dies im Zweifelsfall nicht von der Meldepflicht, wenn ein Risiko für die Betroffenen nicht ausgeschlossen werden kann. Mit dem nachfolgenden Formular können Sie uns einen Datenschutzverstoß melden. Die Angaben entsprechen dem üblichen Umfang einer Meldung. Bitte füllen Sie den Fragebogen gewissenhaft aus, damit eine mögliche Meldung an die Aufsichtsbehörde zügig geprüft und ggf. veranlasst werden kann.